AGB´s
§ 1 Allgemeine Vermietungsbedingungen
Die Firma Retrobulli GesnbR– vermietet einen VW Bus T2b, eine Bulli-Bar und Fotoboxen gemäß den beschriebenen Bedingungen und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Ansonsten kann der Vermietungsvorgang sofort abgebrochen werden. Mieter und – soweit abweichend- Lenker geben ihr ausdrückliches Einverständnis, dass ihre Daten, die aufgrund des Mietvertrages bekannt sind, aus Gründen des Gläubigerschutzes oder zur Abwicklung von Refinanzierungsgeschäften weitergegeben und maschinell verarbeitet werden.
Der Fotobus wird ausschließlich zum Zwecke der Fotographie vermietet, der Vermieter bringt das Fahrzeug sachgemäß zu dem angegebenen Eventort und betreut es vor Ort.
§ 2 Preise
Es gelten die aktuellen Preise, die zum Zeitpunkt der Anmietung auf der Homepage (www.retrobulli.at) angegeben sind. Ausgenommen gesondert angefragte Angebote. Diese Angebote können nur von der Geschäftsleitung rechtsgültig gezeichnet werden.
Zeit und Kilometer rechnen sich ab dem Zustellungsort vom Vermieter.
Bei der Anmietung vom Fotobus ist der Kraftstoff im Mietpreis inkludiert.
§ 3 Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss ist der komplette Mietpreis abzüglich der geleisteten Buchungsanzahlung fällig.
§ 4 Zahlungsverzug
Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises insgesamt oder teilweise in Verzug, so ist der Vermieter dazu berechtigt, für jede Mahnung 30 Euro (Dreißig Euro) Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 10% ohne weiteren Nachweis zu verrechnen.
§ 5 Reservierung
Die Reservierung erfolgt über die Homepage (www.retrobulli.at), Email oder Whatsapp und ist getätigt, wenn der ausgemachte Betrag vom Mieter auf dem Geschäftskonto des Vermieters eingegangen ist und der Mieter eine schriftliche Bestätigung des Mietzeitraumes per Email erhalten hat. Mit der Überweisung der Buchungsanzahlung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters an.
§ 6 Stornierung
Zur Stornierung einer getätigten Buchung genügt eine schriftliche Mitteilung per E- Mail an den Vermieter. Bei Stornierung eines Auftrages sind Stornogebühren in folgender Höhe zu bezahlen: Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin 30%, bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin 50%, ab dem 4.Tag vor dem Termin 70% des Mietpreises.
§ 7 Schäden
Schäden durch unsachgemäße Anwendung am Fotobus, der Fotobox, den Requisiten bzw. an der Kamera, Bildschirm/ Tablet oder Drucker werden vom Mieter übernommen.
§ 8 Ausleihartikel
Ausgeliehene Artikel wie Fotoaccessoires, Sonnenliegen, etc. müssen vollzählig und in ordentlichem Zustand wieder zurückgegeben werden. Kosten für Ersatz übernimmt der Mieter.
§ 9 Rauchen
Der Mieter verpflichtet sich, in dem angemieteten Fahrzeug nicht zu rauchen und auch Dritten das Rauchen in diesem Fahrzeug zu unterlassen. Jeglicher Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro € 300,--(Dreihundert Euro) zur Geruchsbeseitigung verrechnet.
§ 10 Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. Der Vermieter haftet nur für grob fahrlässige Vertragsverletzungen. Der Vermieter haftet nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehenen Defekten oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht. Weiterhin haftet der Vermieter nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, sofern die Nichterfüllung auf Dritten oder örtlichen Gegebenheiten beruht (z.B. Stau). Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen, Verluste oder Schadensfälle, die infolge eines Unfalles oder eines technischen Defektes mit dem Mietfahrzeug entstehen. Schwerwiegende Schäden am Fahrzeug, die vor Beginn der Mietperiode nicht behoben werden können, berechtigen den Vermieter zu außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter verpflichtet sich, in einem solchen Falle den Mieter unverzüglich von dem Schaden in Kenntnis zu setzen. Für durch einen so begründeten Ausfall eines Fahrzeuges können keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
§ 11 Nutzung von Bildmaterial durch den Vermieter
Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass durch den Vermieter angefertigtes Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich mitteilen. Vom Mieter zur Verfügung gestelltes Bild- und Videomaterial darf auch ohne Einschränkungen für Werbezwecke verwendet werden. Das erworbene Bildmaterial in digitaler als auch nicht digitaler Form, wird ausschließlich für Werbezwecke jeglicher Art verwendet.
§ 12 Besondere Mietbedingungen
Das Fahrzeug wird für Winterfahrten bei Schnee und Eis (Salzstreuung) nicht standardmäßig abgegeben, um es vor Schäden zu schützen. Sollte bei winterlichen Bedingungen Bedarf sein, wird ein Abschleppwagen für den An- und Abtransport angemietet. Die Kosten werden zuzüglich zu den Mietkosten dem Mieter verrechnet.
§ 13 Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Retrobulli erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung.
§ 14 Sonstige Bestimmungen
Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten. Sollten einzelne Inhalte dieser Nebenbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt deren Gültigkeit im Übrigen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten wird das Landesgericht Eisenstadt als Gerichtsstand vereinbart.
Neutal, Stand: Jänner 2026